Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen beziehen sich auf die IHK-Prüfung und sind von der IHK festgelegt und geprüft:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf «Medienkaufmann/-frau digital und print» bzw. «Verlagskaufmann/-frau», «Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation», «Buchhändler:in» oder
- eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige kaufmännische Berufspraxis in der Medien- und Verlagsbranche oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Medien- und Verlagsbranche oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Medien- und Verlagsbranche bei nicht vorhandener Ausbildung
Aufstiegs-BAföG
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig mit Aufstiegs-BAföG einen Zuschuss von 50 Prozent der Gebühren erhalten. Dies ist eine Vollforderung, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der Kreditanstalt für Weideraufbau (KfW) Bank über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Damit bleibt für Sie lediglich ein Eigenanteil von insgesamt 25 Prozent der Lehrgangsgebühren.
- Info des BMBF zum Aufstiegs-BAföG
- Liste der zuständigen Förderämter
- Antragsformulare
- KfW Bank
- Kostenlose Hotline: 0800 / 622 36 34