Bei einer zeitgemäßen Ausbildung treffen im Wandel der Generationen ganz unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Es gilt, junge Menschen zu führen, Leistungen zu beurteilen, Feedback zu geben und entgegenzunehmen. Das setzt hoch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder voraus, die über wesentliche rechtliche und pädagogische Qualifikationen verfügen. Das Berufsbildungsgesetz fordert von Ausbildenden den Nachweis der fachlichen Eignung, zu der auch die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten gehören. Dieser Nachweis muss in einer Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) abgelegt werden. Der Lehrgang bereitet Sie optimal auf diese Prüfung vor Ihrer örtlichen IHK vor.
Bilden Sie in Ihrem Unternehmen selbst aus.
Optionale Prüfungsteilnahme: Der Lehrgang bereitet Sie optimal auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vor Ihrer jeweiligen IHK vor.
Darüber hinaus ist es uns in der Regel möglich, für unsere Lehrgänge einen exklusiven Prüfungsausschuss vor der IHK Frankfurt zu erhalten, sodass Sie die Prüfung direkt im Anschluss an den Lehrgang bei uns ablegen können. Da ein solcher Prüfungsausschuss ausreichend großes Interesse seitens der Teilnehmenden voraussetzt, geben Sie bei der Anmeldung bitte an, ob eine Prüfungsteilnahme in Frankfurt für Sie in Frage kommt. Bitte beachten Sie, dass eine solche Interessensbekundung noch keine gültige Prüfungsanmeldung darstellt!
Bei Zustandekommen des Ausschusses erhalten Sie rechtzeitig weitere Informationen und einen Link zur Prüfungsanmeldung von uns. Bitte beachten Sie, dass für die Prüfungsteilnahme zusätzlich eine Teilnahmegebühr anfällt. Die Gebühr ist direkt bei der IHK Frankfurt zu entrichten. Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der IHK Frankfurt (hier).
Förderung: Unternehmen, die bisher keine:n Ausbilder:in in Vollzeit beschäftigen oder deren Vollzeit-Ausbilder:in in naher Zukunft in Rente geht, erhalten eine Möglichkeit zur Förderung durch den Förderverein Berufsbildung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. Beantragt wird die Förderung mit Einreichung des Zahlungsnachweises der Kursgebühr. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Börsenvereins (hier).